Eintragung von Handelsvertretungen von ausländischen Personen

Auf Grund des Art. 24, Absatz 1 aus dem Gesetz über die Förderung der Investitionen, werden in das Handelsregister der Kammer die Handelsvertretungen von ausländischen Personen verbindlich eingetragen. Der Beschluss der BIHK über Eintragung einer Handelsvertretung ist mit konstitutiver Wirkung. Eine Datenbank über die registrierten Handelsvertretungen ist auf der Webseite der BIHK im INTERNET, mit bereitgestelltem freien Zugang zu dieser, veröffentlicht. Zu ihrer Unterhaltung in aktuellem Zustand wird eine jährliche Gebühr bezahlt, indem gemeinsam mit diesem nutzt die Vertretung auch ein zusätzliches Paket von Dienstleistungen, die für diese bestimmt sind.

Amendments concerning the adopted amendments and supplements to the Foreigners in the Republic of Bulgaria Act, promulgated in State Gazette No. 34/2019

Formulare, die die Dienstleistung begleiten:

Tarif der Preise (Art. 1 P.P. 11)

Der Betrag kann an der Kasse der Kammer in bar bezahlt werden oder auf Bankwege überwiesen sein:

BIC: UNCR BGSF
IBAN: BG 25 UNCR 7630 1000 3081 19
Bank “UNICREDIT BULBANK”
Platz „Sveta Nedelja“ Nr. 7, Sofia

Wenn Sie wünschen, die fertigen Beschlüsse von der BIHK per Post zu erhalten, wir bitten Sie, uns darüber zu informieren und zu dem Preis der Dienstleistung 6.00 BGN (mit Mehrwertsteuer) zur Deckung der Postkosten nachzuzahlen.

Für zusätzliche Information
 Zdravka Georgieva, Direktorin
 Telefon: (+359 2) 987 88 84, 8117 476
  Telefon: (+359 2) 987 32 09
  Z.Georgieva@bcci.bg
Contact details: Trade Register
 Rossitza Spassova
  Telefon: (+359 2) 8117 551, 988 45 05
  Telefon: (+359 2) 987 32 09
  R.Spassova@bcci.bg