Eintragung in das Einheitliche freiwillige Handelsregister der BIHK

BIHK unterhaltet mehr als 40 Jahre Einheitliches Handelsregister von bulgarischen Firmen und anderen Rechtssubjekten, das freiwillig ist.

Seine gründliche Prioritätsfunktion ist auf Betreuung der Gesellschaft und des Business, und Ausstellung und Beglaubigung von nachfolgenden Unterlagen, die die Unternehmer zur Verwirklichung ihrer Außenhandelstätigkeit unterstützen, gerichtet.

Vorteile des Einheitlichen Handelsregisters:

a) zentralisiert–es werden Firmen, Vereinigungen und andere aus dem ganzen Land eingetragen, ohne es notwendig zu sein, ihre Vertreter nach Sofia dafür zu kommen. Die Kammer hat eigene Vertreter bei den 28 Regionalen Industrie- und Handelskammern, Mitglieder des einheitlichen Systems der bulgarischen Industrie- und Handelskammern, eingestellt, die vor Ort die Unterlagen zur Eintragung sammeln und bearbeiten;

b) die Eintragung wird nach uniformen Formularen und bei Verwendung von einheitlichen Regeln und Praxis durchgeführt.

c) universell – es werden Firmen, die nach dem Handelsgesetz gegründet sind, Vereinigungen nach dem Gesetz über die juristischen Personen mit unwirtschaftlichem Zweck, Genossenschaften nach dem Gesetz über die Genossenschaften, Unternehmen, Institute, Gesellschaften nach Art. 357 aus dem Gesetz über die Verpflichtungen und die Verträge und andere Rechtssubjekte, eingetragen.

d) – es wird Information über Firmen, die im Insolvenzverfahren oder Abwicklungsverfahren erklärt sind, eingegeben;

f) öffentlich – jeder, der wünscht (eine bulgarische oder ausländische Person), kann Auskunft von diesem bekommen. Es ist freier Zugang zu dem Register auf der Webseite der Kammer im INTERNET http://www.bcci.bg/ - bulgarische und englische Version, sichergestellt. Die Datenbank wird täglich von ungefähr 1 000 Kunden besucht.

Formulare, die die Dienstleistung begleiten:

Tarif der Preise (Art. 1. P.P. 1 – 10 und P.P. 12 – 15).

Der Betrag kann in bar an der Kasse der Kammer bezahlt werden oder auf Bankwege überwiesen sein:

BIC: UNCR BGSF
IBAN: BG 25 UNCR 7630 1000 3081 19
Bank “UNICREDIT BULBANK”
Platz „Sveta Nedelja“ Nr. 7, Sofia

Wenn Sie wünschen, die fertigen Beschlüsse von der BIHK per Post zu erhalten, wir bitten Sie, uns darüber zu informieren und zu dem Preis der Dienstleistung 6.00 BGN (mit Mehrwertsteuer) zur Deckung der Postkosten nachzuzahlen.

Für zusätzliche Information
 Zdravka Georgieva, Direktorin
 Telefon.: (+359 2) 987 88 84, 8117 476
  Telefax: (+359 2) 987 32 09
  Z.Georgieva@bcci.bg
Für Kontakte: Handelsregister
 Gergina Veselinova
  Telefon: (+359 2) 8117 462
  Telefax: (+359 2) 987 32 09
  tradereg3@bcci.bg