Ausstellung und Garantierung von ATA Zollbegleitscheinheften – internationalen uniformen Zollpapieren

Actualization 06.02.2012

Das ATA Zollbegleitscheinheft ist ein internationales uniformes Garantiedokument für vorübergehende Einfuhr, Ausfuhr und Durchfahren von Waren, entsprechend der Internationalen Konvention ATA und der Istanbuler Konvention über vorübergehende Einfuhr. Entsprechend der bulgarischen Gesetzgebung ist die Regelung für seine Benutzung in Republik Bulgarien in der Rechtsverordnung zur Anwendung des Zollgesetzes erledigt.

Republik Bulgarien ist der Konvention ATA im Jahre 1964 beigetreten, und ihre Anwendung beginnt seit 1967. Seit diesem Moment ist die BIHK Aussteller und Garant des ATA Zollbegleitscheinheftes. Auf diesem Grund ist die Kammer ein Mitglied der Internationalen Garantiekette ATA, die zu der Weltföderation der Handelskammern gegründet ist.

Das ATA Zollbegleitscheinheft wird für alle Länder, die die Konvention unterschrieben haben, benutzt, indem Garanten zu diesem die folgenden Organisationen sind:

Leaflet "Schneller durch den Zoll mit Ihrem Reisepass für Waren" (pdf)

Liste der Staaten, die die Konvention unterschrieben haben

Vorteile zur Benutzung von ATA Zollbegleitscheinheft:

  • Vereinfachung und Beschleunigung der Zollverfahren, indem die Bezahlung von Zollkautionen vermieden wird;
  • einmal ausgestellt, kann das Dokument in unbegrenzter Länderzahl in einer Frist von einem Jahr von dem Tag seiner Ausstellung benutzt sein.
  • das ATA Zollbegleitschein wird bei Ausfuhr, Einfuhr und Durchfahren von:
    • Exponaten zur Teilnahme an internationalen Messen, Ausstellungen, Präsentationen und anderen Repräsentativveranstaltungen;
    • Berufsmaterialien – Musikinstrumenten, Computertechnik, Büroausrüstung, Fernsehe-, Video-und Kinoapparatur, Theater- und Zirkusrequisit und anderen;
    • Kunstwerken;
    • Sportanlagen und anderen benutzt.
  • die Waren, die unter der Deckung des ATA Zollbegleitscheinheftes fahren, können mit jeglicher Art Transportmittel – Flugzeug, Zug, Kraftwagen, Lastkraftwagen und anderen, transportiert sein. Die einzige verbindliche Bedingung nach der Konvention ist, die Waren in das Land in der Art, in welches diese exportiert sind und in der Frist seiner Gültigkeit, die ein Jahr von dem Tag seiner Ausstellung nicht überschreiten darf, zurückgeschickt zu sein.

Verfahren für die Ausstellung der ATA Zollbegleitscheinhefte

Um ein ATA Zollbegleitscheinheft zu erhalten ist es notwendig:

  • Die uniformen Formulare mit allen notwendigen Angaben, die in diesen bezeichnet sind, ausgefüllt zu sein und die Waren beschrieben zu sein;
  • Ein Vertrag über die Ausstellung und Garantierung des Zollbegleitscheinheftes seitens der BIHK abgeschlossen zu sein;
  • Eine Kaution bei der BIHK geleistet zu sein. Die Zahlung kann an der Kasse der BIHK oder auf Bankwege durchgeführt sein;
  • Eine Gebühr für die Ausstellung des Zollbegleitscheinheftes entrichtet zu sein.

Die Zollbegleitscheinhefte werden an der BIHK für eine Frist von einem Tag bearbeitet und ausgestellt. Nach deren Benutzung sind diese an der BIHK zurückzugeben.

Tarif der Preise (Art. 5).

 

Für Kontakte: Handelsregister
  Zdravka Georgieva, Rossitsa Spassova
  Telefon: (+359 2) 8117 476, 8117 551, 987 88 84, 988 45 05
   Telefax: (+359 2) 987 32 09
   Z.Georgieva@bcci.bg, R.Spassova@bcci.bg