Direktiven für die Tätigkeit 2014 – 2018

XXXIII ordentliche Versammlung der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer

TENDENZEN

zur Tätigkeit der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer
für den Zeitraum 2014 – 2018

 

Wir – die vereinigten mit der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer (BIHK) Vertreter des Unternehmertums, der Branchenvereine, Regionaler Kammer und anderer Organisationen mit Nichtwirtschaftszweck – Mitglieder der 33 Generalversammlung der Bulgarischen Industrie- und Handelskammer, die am 17 Juni 2014 durchgeführt wurde, in Erfüllung der Befugnisse nach Art. 23, Absatz 1, Punkt 2 aus der Satzung der BIHK,

im Bestreben nach Erreichung der folgenden Ziele:

  • Verbesserung der Bedingungen für Unternehmenstätigkeit in der Republik Bulgarien;
  • Erweiterung des nationalen, der europäischen und der außereuropäischen Märkte für bulgarische Waren und Dienstleistungen;
  • Stabilität der bulgarischen Wirtschaft;
  • Erhöhung der Anziehungskraft unseres Landes für Investitionen;

vereinigen unsere Bemühungen mit der BIHK zur Erreichung der Ergebnisse in den folgenden Richtungen:

  1. Garantieren der makroökonomischen Stabilität durch:
    1. Aufbewahren des Währungsrates bis zu dem Eintritt der Republik Bulgarien in die Eurozone;
    2. Strikte Einhaltung der Bedingungen zur Aufnahme von Bulgarien in die Eurozone;
    3. Beschleunigung der Einführung von Elektronenregierung;
    4. Nichtüberschreitung von 35 % aus dem Bruttoinlandprodukt der Umverteilung von Mitteln durch den Haushalt, einschließlich auch durch:
      • Weiteinführung der elektronischen Betreuung, die mit Reduzierung der Zahl der Beamten begleitet ist;
      • Reformen, die nach der Effektivität der öffentlichen Aufwendungen; Reduzierung der Businesskosten gerichtet sind;
      • Zurücktreten des Staates von Tätigkeiten, die keinen öffentlichen Charakter (Informations-, Beratungs- und andere Tätigkeiten) haben und von juristischen Personen mit nichtwirtschaftlichem Zweck oder von Händlern angeboten werden; wenn es die Ausführung von solchen Tätigkeiten von dem Staat notwendig ist – das ist mit Vergabe – nach der Ordnung der öffentlichen Aufträge – auszuführen;
      • Überlassung der Verwaltung der leichteren Regelungsbehandlungen (Registerbehandlungen) aus den Staatsorganen den Branchenorganisationen, aufgrund eines Wettbewerbs und bei gesetzlich bestimmten Kriterien – Verabschiedung eines Gesetzes über die Branchenorganisationen.

  2. Verbesserung der Bedingungen für Wirtschaftstätigkeit
    1. Annahme von gesetzlichen Garantien für Transparenz der Tätigkeiten der Monopolgesellschaften, einschließlich auch durch weitere Informiertheit für die ausgeübte Staatskontrolle und durch Zivilbeaufsichtigung dieser Tätigkeiten; 
    2. Scharfe Reduzierung der Zahl der zentralen Regelbehandlungen und ihre Erleichterung (durch Standardisieren der Unterlagen und der Prozeduren und ihre Elektronisierung), Übertragung der Registerbehandlungen auf Branchenorganisationen auf Konkurrenzbasis, bei vorher angekündigten (normierten) Kriterien/Bedingungen;
    3. Beschleunigung und Verbesserung der Qualität der administrativen Dienstleistungen durch Standardisieren und Elektronisierung der Unterlagen und der Prozeduren;
    4. Normieren in der Verwaltungs-Prozessordnung einer gemeinsamen Vermutung für „stillschweigende Zustimmung“, wenn es in dem Fachgesetz etwas anderes nicht vorgesehen ist; erweiterte Einführung in die Fachgesetze des Prinzips der „stillschweigenden Zustimmung“; reglementierte Prozedur für Beweisen der stillschweigenden Zustimmung;
    5. Normieren einer Methodik/eines Mechanismus für Bestimmung aller Staatsgebühren des kostendeckenden Prinzips;
    6. Normieren in dem Gesetz über die Kommunalselbstverwaltung und die Kommunalverwaltung von klaren und konkreten Bedingungen, bei welchen Kommunalregelbehandlungen eingeführt werden können – diese gesetzliche Änderung ist nach Analyse der wirkenden Gemeindebehandlungen und Bewertung für den Umfang der notwendigen Regelungen durchgeführt zu werden;
    7. In der Methodik für Bewertung von gestellten Projekten für Mittel aus dem Fonds „Entwicklung der Regionen“ sind Kriterien einzuschließen, die mit Reduzierung und Erleichterung der Kommunalregelbehandlungen, einschließlich auch durch Annahme von den Gemeinderäten von Methodik/Mechanismus für Bestimmung aller Gemeindegebühren des kostendeckenden Prinzips, verbunden sind;
    8. Normieren einer Methodik für vorherige und laufende Bewertung der Auswirkung der angenommenen und wirkenden Rechtsvorschriften; strikte Einhaltung der normativen Anforderung für vorherige und laufende Bewertung der Auswirkung der Projekte für Rechtsvorschriften und der angenommenen solchen;
    9. Erhöhung der Kontrolle für die Einhaltung der Steuer-, Versicherungsbehandlung und des zollamtlichen Verfahrens (insbesondere gegenüber dem Import von Waren nach unterschrittenen Preisen und Waren, die die Rechte auf gewerbliches Eigentum verletzen); schnelle Realisierung von administrativen und Strafsanktionen bei Verletzungen mit dem Zweck, spürbare Begrenzung des grauen Sektors und der Korruption;
    10. In den Prozeduren für die öffentlichen Aufträge – Erhöhung der Staatskontrolle und der Zivilbeaufsichtigung, sowie auch der Transparenz durch Einbeziehung in den Bewertungskommissionen von Vertretern der Branchenorganisationen;
    11. Aufhebung des Prinzips für normative Bestimmung des minimalen Arbeitslohns für alle Zweige und Branchen; Der Ministerrat hat nach vorherbestimmter von diesem Methodik den minimalen Arbeitslohn nur für einige Zweige/Branchen, die eine große öffentliche Bedeutung und Einwirkung haben, zu bestimmen;
    12. Normieren einer Vorprozedur für Bestimmung der minimalen beitragspflichtigen Einkommen – MBE (durch Vereinbarung von MBE auf Branchenniveau), sowie auch einer Methodik  für Reglementieren von MBE in den Branchen, wo es keine zweiseitige Vereinbarung gibt;  
    13. Aufhebung der zwingenden Normen des Arbeitgebers, die unmittelbar mit der Produktionstätigkeit nicht verbunden sind – diese Verpflichtungen sind ein Engagement/Verantwortung für den Arbeitgeber im Gebiet der korporativen Sozialhaftung zu bleiben (zum Beispiel solche, die mit der Gewerkschaftstätigkeit, wie: Überlassung von zusätzlichem Urlaub den Gewerkschaftstätern, Schaffung von Arbeitsbedingungen den Gewerkschaftsorganisationen, vorherige Abstimmung mit den Gewerkschaftsorganisation die Einführung von Teilzeit-Arbeitszeit, Aufhebung des Rechtes der Gewerkschaftsorganisationen, Unternehmen zu besuchen und Erklärung von dem Arbeitsgeber anzufordern, Kündigung des Arbeitsvertrags eines Mitglieds der Gewerkschaftsführung; die mit Außerproduktionstätigkeit der Arbeiter und der Angestellten verbunden sind, einschließlich auch solcher, die sich auf die gesundheitlichen und sicheren Arbeitsbedingungen beziehen – Gesetz über die sicheren Arbeitsbedingungen (GÜSA), wie: Finanzierung der Soziallebens- und Kulturbedienung der Arbeiter/Angestellten; Bezahlung der periodischen Medizinuntersuchungen der Arbeiter/Angestellten; Anfertigung eines Programms für Durchführung von Instruktion auf dem Arbeitsplatz nach GÜSA; Anfertigung von Programmen für Durchführung der Ausbildungen in dem Unternehmen nach GÜSA; Durchführung von Anfangsinstruktion nach GÜSA, verbunden sind);
    14. Optimieren der Steuer- und Versicherungsbehandlung, durch:
      • Berücksichtigung des Prinzips „Der Staat – ordentlicher Zahlungspflichtiger“ in den Prozeduren nach Rückvergütung von Mehrwertsteuer, nach den erfüllten Verträgen für öffentliche Aufträge, nach ausgestellten Vollstreckungsbescheiden;
      • Aufhebung der Dividendensteuer und Reduzierung mit 5 % der Einkommensteuer der Einzelhändler;
      • Reduzierung der normativ bestimmten Fristen für Rückvergütung der Mehrwertsteuer (MWS);
      • mit Recht auf Steuerkredit nach dem Gesetz über die MWS sind die Investitionen in der Staats- und Gemeindeinfrastruktur, die mit der Verwirklichung des Investitionsprojekts verbunden sind, auszunutzen;
      • Vervollkommnung der Regelung der so genannten „gesamtschuldnerische Haftung“ nach Art. 177 aus dem Gesetz über die MWS – Begrenzung der Hypothesen der Verantwortung eines Steuerpflichtigen in den Fällen von Missbrauch in der Kette der vertraglichen Beziehungen;
      • gleiche Verteilung (50/50) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer /Angestellter des schuldigen Sozialversicherungsbeitrags;
      • Einführung von persönlichem Sozialversicherungsbeitrag für die Angestellten aus dem öffentlichen Sektor;
      • Aufhebung der Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer/Angestellten für Ersatz für die ersten Tage einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit zu bezahlen;
    15. Normative Änderungen, die auf die Erleichterung der Tätigkeit von Mikro-, Klein- und Mittelunternehmen gerichtet sind, durch Aufhebung der zwingenden Verpflichtungen, die mit:
      • Benachrichtigung / Antrag von einer Genehmigung der / von Arbeitsinspektion nach Art. 333 aus dem Arbeitsgesetzbuch (in den Fällen, wenn die Arbeitszeit der Arbeiter/der Angestellten verlängert wird; bei Anwendung von disziplinärer Entlassung bei Verletzung der Arbeitsdisziplin, wegen systematischer Verletzung der Arbeitsdisziplin, Nichterscheinen zur Arbeit in zwei nacheinander folgenden Tagen, Missbrauch mit dem Vertrauen des Arbeitgebers, Betrug in dem Preis, Gewicht und anderen der verkauften Ware und bei Teilnahme an Hasardsspielen);
      • Annahme von: einer Ordnung für die innere Arbeitsordnung und innere Regeln für gesundheitliche und sichere Arbeitsbedingungen; Abschluss eines verbindlichen Vertrags mit der Stelle für Arbeitsmedizin – solcher Arbeitsgeber verpflichtet zu sein, vereinfachte Typenregeln anzuwenden, die von der Anstalt für Klein- und Mittelunternehmen in der Arbeitsinspektion angenommen wurden, die gemeinsam mit den sozialen Partnern entwickelt wurden;
      • Anfertigung von Urlaubszeitplänen; zur Führung eines Revisionsbuches – nach dem Arbeitsgesetzbuch;
      • Getrennte Sammlung von Abfällen;
      • Gründung eines Komitees für die Arbeitsbedingungen oder einer Gruppe für die Arbeitsbedingungen, verbunden sind.
    16. Normative Reglementierung des Schutzes der unikalen Identitätsnummer, die von der nationalen Organisation „GS1 Bulgarien“ bei der BIHK – Mitglied der Internationalen Organisation GS1, überlassen sind;
    17. Aufhebung der Bedingung für Wiedereinräumung der Rechtsstellung des landwirtschaftlichen Landes, in den Fällen, wenn es in einer Frist von 3 Jahren nicht bebaut ist (beziehungsweise – Frist von 6 Jahren – bei den vorgefundenen Fällen);
    18. Bilanzierte Steuerung von Mitteln in der Hauptinfrastruktur (Eisenbahn-, Strassen-, See-, Fluss- und Flughafeninfrastruktur) zur Sicherung von Konkurrenzbedingungen von Tätigkeit für die verschiedenen Transportarten;
    19. Realisierung von Maßnahmen für Durchführung der Politik „Schenken Sie dem Bulgarischen Vertrauen“, die auf die Förderung der Verwendung von bulgarischen Waren und Dienstleistungen und Erhöhung des Vertrauens der Benutzer zu diesen gerichtet ist;
    20. In Übereinstimmung mit „Small Business Act für Europa“ und mit dem Zweck, Erhöhung der Beschäftigung der Frauen und Erhöhung ihrer Einkommen – Förderund des Frauenunternehmertums in den gegebenen in dem Akt Richtungen, sowie auch auf der Basis der guten europäischen Praktiken, die in dem Akt bezeichnet sind: Realisierung von Maßnahmen zur Förderung des Ermutigens der Frauen, eigene Unternehmen zu gründen; Förderung des Unternehmertums zwischen den Frauen, die Hochschulbildung abschließen werden; Entwicklung der Unternehmenskultur zwischen den Frauen; Programme für Mikrokredite für Frauen – Unternehmer; Realisierung von Projekten, die auf Schaffung eines Netzes mit Internetportal der Frauen – Unternehmer (zur Veröffentlichung von Angeboten für Waren und Dienstleistungen, zur Partnerschaftssuche, für Investitionen und andere) und andere ähnliche, gerichtet sind.

       
  3. Erhöhung des Aufwendens der Mittel aus den europäischen Fonds 
    1. Sicherung noch größerer Transparenz bei der Steuerung der Mittel aus den europäischen Fonds, einschließlich auch solcher, die in dem „Programm für Entwicklung der Dorfregionen“ eingeschlossen sind, durch Normierung eines gemeinsamen Integrationssystems;
    2. Durchführung von Konsultationen mit den Sozialpartnern bei der Anfertigung aller strategischen Unterlagen, indem die folgenden Anforderungen eingehalten werden (Reglement der EK vom 07.01.2014 hinsichtlich des Europäischen Gesetzbuches des Benehmens für Partnerschaft im Rahmen des Europäischen sozialen Investitionsfonds);
      • Zeitliche Veröffentlichung der entsprechenden Information;
      • Sicherung eines leichten Zugangs zu der entsprechenden Information;
    3. Sicherung von Mechanismen, durch welche die Partner, Fragen stellen zu können, ihren Beitrag vorzustellen und Information über die Weise, auf welche ihre Vorschläge berücksichtigt wurden, zu empfangen;
    4. Erleichterung des Bewerbungsprozesses und des Projektsberichtens durch:
      • Vereinheitlichung der Dokumentation für die Empfangsberechtigten bei den verschiedenen operativen Programmen;
      • Weitgehende Einführung der Elektronenstellung der Projektvorschläge und der Berichte für die Ausführung der Projekte;
      • Reduzierung der bürokratischen Prozeduren bei dem Berichten der Projekte durch normierte Vollständigkeit und Einmaligkeit der Bemerkungen, die von den Verwaltungs-/Vereinbarungsorganen gegeben werden;
      • Klare Kriterien und Transparenz bei der Auswahl von den Schätzern der Projektvorschläge;
    5. Erhöhung der Höhe der Vorschusszahlungen bei unentgeltlicher Finanzhilfe, indem es alternative Formen der Bankgarantie gesucht werden, insbesondere für die Klein- und Mittelunternehmen;
    6. Bewertung der Effektivität von der Nutzung der unentgeltlichen Finanzhilfe von dem Europäischen Sozial- und Investitionsfonds und der Auswirkung auf die Business Umgebung in Bulgarien;
    7. Schnelle Realisierung von Verantwortung von Amtspersonen, auf Verschulden von welchen europäische Finanzierung gestoppt oder aufgehalten wird;
    8. Aktive Teilnahme an dem Handlungsplan „Unternehmertum 2020“ der Europäischen Kommission durch:
      • Organisieren von Ausbildungen in Unternehmertum zur Unterstützung vom Starten von Eigenbusiness und Eröffnung von neuen Unternehmen;
      • Mitwirkung zur Schaffung von vorteilhafter Umgebung für Wachstum und Entwicklung der Unternehmen.

         
  4. Sicherung von Bedingungen für erfolgreiche Neustrukturierung, die Sicherheit der Lieferungen und stabile Entwicklung des Energiesektors in Bulgarien, durch Mitwirkung bei:
    Entwicklung von neuer Energiepolitik und Strategie, Programmen und Projekten von Bulgarien, die die langfristigen Perspektiven der Industrieentwicklung, von Lieferanten und Verbrauchern in den Hauptwirtschaftssektoren widerspiegeln und umfassend:
    1. Neustrukturierung, Sanieren und Stabilisieren des Elektroenergiesystems – einschließlich durch Investitionen in Quellen von Reinenergie, Produktion, Übertragung und Verteilung, Lieferung und Versorgung, Betreuung der Kunden;
    2. Verbesserung des Investitionsklimas in dem Gassektor – darunter Anschluss mit Gasübertragungsnetzen von Nachbarländern, Entwicklung von Ersatzgasquellen und Anlagen der Unternehmen und den Netzen für Kommunalgasfernversorgung;    
    3. Entwicklung des freien Marktes für Brennstoffe und Energie – darunter durch Entwicklung des gesetzlichen und Regelungsrahmen und Institutionen, Deregulierung und Liberalisierung der Marktregeln und Beziehungen, Förderung der Konkurrenz und der Qualität;
    4. Verbesserung der Energieeffektivität in der Industrie – darunter durch Einführung von Standards,  Technologien, Systemen und Lösungen für Energiemanagement der Unternehmen, durch effektive Steuerung der Ladungen auf dem freien Markt.
    5. Verbesserung der Energieeffektivität in dem Transport – darunter Unterstützung der Industrialisierung der Transportenergetik, Entwicklung von Maßnahmen für Einsparung von Brennstoffen und Energie in dem Transport;
    6. Verbesserung der Energieeffektivität in Gebäuden und Anlagen – darunter Entwicklung des beruflichen Gebäudemanagements, Finanzierung und Anwendung von Verträgen über Energieausführung, Einführung von intelligenten Systemen und Netzen;
    7. Verbesserung der Energieeffektivität in dem Haushalt – darunter durch Unterstützung der Politik für Überwindung der Energiearmut, Assoziierung der Interessen der Endenergieverbraucher durch Bildung und Ausbildung.

       
  5. Vervollkommnung des Bildungssystems in der Richtung Verbesserung der Möglichkeiten des Arbeitsmarktes:
    1. Anmerkung und Realisieren von effektiven praktischen Maßnahmen für noch engere Verbindung der Bildung und der Berufsausbildung mit dem Bedarf der wirtschaftlichen Subjekte;    
    2. Vervollkommnung des Bildungssystems in der Richtung Sicherung von Flexibilität der Arbeitskraft für ihre Umsetzung von einem in einen anderen Wirtschaftssektor;
    3. Vereinfachung der Prozeduren zur Anerkennung der Bildung, die im Ausland erworben ist, und Aufhebung der Hindernisse vor Anerkennung der Bildung, die in den Mitgliedländern der EU erworben ist;
    4. Anbindung der weiteren Investierung in das Bildungssystem mit Verpflichtungen für die Reformierung und in Richtung zur Modernisierung des Lehrinhalts, Erhöhung der Qualifikation von Lehrern und Lektoren, Reglement der öffentlich-privaten Partnerschaft;
    5. Förderung der Berufsbildung in perspektivischen und Hauptindustriezweigen für die Wirtschaft – als die Hochtechnologieberufe.

       
  6. Vervollkommnung der zweiseitigen und dreiseitigen Zusammenarbeit
    1. Konkretisieren auf dem Normativwege (in Zusätzlichen Vorschriften und im Art. 36, Absatz 3 aus dem Arbeitsgesetzbuch) von:
      • dem Begriff „Branche/Zweig“;
      • den Kriterien für Vertretung der auf Zweigs-/Branchenniveau Vertretungsarbeitgeberorganisationen, indem ausdrücklich normiert wird, dass diese Organisation den Anforderungen des Art. 35, Absatz 1, Punkt 2 aus dem Arbeitsgesetzbuch entsprechen sollen.
    2. Normieren der folgenden Anforderungen (im Art. 516, Absatz 4 aus dem Arbeitsgesetzbuch) für Erstreckung der abgeschlossenen Kollektivarbeitsverträge (KAV) und ihre Verbindlichkeit auf Zweigs-/Branchenniveau:
      • KAV in dem entsprechenden Zweig/Branche zwischen allen Zweigs-/Branchen- Arbeitgeber- und Gewerkschaftsorganisationen abgeschlossen zu sein (nicht nur die Vertretungsorganisationen);
      • Die Arbeitgeber, die keine Mitglieder von einer Zweigs-/Branchenarbeitgeberorganisation sind, eine ausdrückliche Zustimmung zum Anschließen dem abgeschlossenen Kollektivarbeitsvertrag auszudrücken;
      • Der abgeschlossene KAV soll nur gegenüber Arbeitgebern, die Mitglieder von  Zweigs-/Branchenorganisationen sind, die KAV abgeschlossen haben oder ausdrückliche Zustimmung zum Anschließen angemeldet haben, verbindlich sein;
      • Der Minister für die Arbeit und die Sozialpolitik soll das Recht auf Einschätzung für die Gesetzmäßigkeit der Klauseln aus dem abgeschlossenen KAV haben und die Wirkung von gesetzwidrigen Klauseln nicht zu verbreiten;
      • Der verbreitete KAV ist in dem „Gesetzblatt“ zu veröffentlichen.
    3. Normieren (durch Schaffung eines neuen Abschnitts III in der Verordnung über die Organisation und die Tätigkeit der Räte für dreiseitige Zusammenarbeit) von Garantien, die auf die Transparenz und Publizität der Arbeit der Räte für dreiseitige Zusammenarbeit, durch Schaffung von Internetseiten des Nationalrates für dreiseitige Zusammenarbeit, der Branchen-/Zweigs- und Gebietsräte für dreiseitige Zusammenarbeit, gerichtet sind, auf welchen diese veröffentlicht werden:
      • Die aktuellen Texte der Akte, die in den Räten für dreiseitige Zusammenarbeit besprechen werden;
      • Die Tagesordnung und die Protokolle aus den durchgeführten Sitzungen;
      • Die vorgestellten schriftlichen Stellungsnahmen von den Sozialpartnern;
      • Jahrespläne und Berichte über die Tätigkeit der Räte für dreiseitige Zusammenarbeit;
      • Die angenommenen und in Kraft getretenen Akte, die in den Räten für dreiseitige Zusammenarbeit besprochen wurden, mit Einschätzung der widerspiegelten in diesen Stellungsnahmen der Sozialpartner.   

         
  7. Optimieren und Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der BIHK bei der Unterstützung der bulgarischen Firmen:
    1. Mitwirkung durch die Regionalen Industrie- und Handelskammern und die nationalen Leitungen der Branchenorganisationen (beziehungsweise – des Rates der Vorsitzenden und des Rates der Branchenorganisationen) – zur Erweiterung der regionalen Strukturen der Branchenorganisationen.
    2. Mitwirkung (durch den rat GS1 – Bulgarien bei der BIHK) zur Einführung des Systems GS1 in das bulgarische Gesundheitswesen;
    3. Leistung von Mitwirkung den Mitgliedern der BIHK mit dem Zweck Erhöhung ihres Expertenpotentials für Vorstellung von qualitativen Projekten und aktive Teilnahme an dem Aufwenden von Europäischen Fonds, die auf Bulgarien (operative Programme) gerichtet sind, durch:
      • Organisieren von Informationsseminaren und Ausbildungen nach offenen Einladungen der Operativen Programme;    
      • Überlassung von individuellen Konsultationen für die Auswahl eines geeigneten Programms und Priorität;
      • Überlassung von individuellen Konsultationen für Feststellung administrativer Übereinstimmung und der Kriterien für Zulässigkeit;
      • Individuelle Konsultationen und Unterstützung von Klein- und Mittelunternehmen bei der Anfertigung eines Projektangebotes, einschließlich auch nach dem neuen Instrument für die Klein- und Mittelunternehmen „Horizont 2020“ – allgemeine Richtungen, Tätigkeiten, Planen, Rechenschaftslegung;
    4. Digitalisieren der Leistungen der BIHK (und noch konkreter die Dienstleistungen, die von Direktion „Internationale Zusammenarbeit und internationale Organisationen“) überlassen werden, bei:
      • Organisieren von Webseminaren – on-line Seminaren (Teilnahme an Seminaren, Ausbildungen, Arbeitstreffen und anderen ohne Verlassen des Büros oder durch Besuch bei BIHK und mit Möglichkeiten zur Nutzung von Lektoren und Teilnehmern aus der ganzen Welt), durch Nutzung von Openmeetings, WebHuddle, BigBlueButton und Technik;
      • Organisieren von Videokonferenzhandelstreffen (organisierte Videokonferenztreffen , in realer Zeit, an der BIHK oder im Büro der entsprechenden Firma), durch Nutzung von skype oder mit der Hilfe von Fachprogrammen.
      • Nutzung von Systemen für Partnersuche – matching systems (beim Organisieren von Businessforen, die Registrierung ist on-line mit automatischem Anbieten von Partnern und Festlegen von Treffen durchzuführen);
    5. Erhöhung der Kenntnisse der Unternehmer im Gebiet „Geschäftsetikette“ (für Verwirklichung von vollwertigem Kontakt, durch Bereicherung der Kenntnisse für Geschäftsetikette – Treffen, Präsentationen, nationale Besonderheiten, Protokoll) – Ausbildungen vor konkretem Businessereignis als Teil von der Vorbereitung in Außenhandel oder als selbstständige Ausbildung.
    6. Einführung in Operation des technisch erneuten Informationssystem des Einheitlichen freiwilligen Handelsregister der BIHK – mit dem Zweck Aktualisierung der vorhandenen Funktionalitäten, Optimieren und Bereicherung  des Models der Angaben, Verbesserung des Benutzerinterfaces und Erreichen von größerer Geschwindigkeit bei Anfertigung von Auskünften;
    7. Schaffung von Möglichkeit für die Firmen, durch den öffentlichen Teil des Handelsregisters im Internet Angaben und Unterlagen für Aktualisierung der registrierten Umstände einzureichen;
    8. Einführung von neuen Elektronendienstleistungen für:
      • Einreichen von Anträgen und Unterlagen zur Ausstellung und Beglaubigung von Ursprungszertifikaten von Waren, Exportrechnungen und anderen, die die Exporttätigkeit der Firmen bedienen.
      • Einreichen von Unterlagen und Ausstellung von ATA –Zollbegleitscheinheft;
    9. Unterstützung der Konkurrenzfähigkeit der Mitglieder der BIHK und Erhöhung ihres Kreditrufs, durch Anbieten einer neuen Dienstleistung: Ausstellung des Zertifikats Excellent SME (Zertifikat für Auszeichnung von Klein- und Mittelunternehmen). Das Zertifikat wird gemeinsam mit der Agentur „Kofas Bulgarien Kredit Management Service“ EOOD und „Konet“, Ljubljana, Slowenien ausgestellt sein;
    10. Vervollkommnung des Informationssystems EСomGrid (Electronic Commerce Grid),   www.ecomgrid.com, das durch die Seite der BIHK www.bcci.bg oder durch Google gestartet hat;
    11. Neuansehen und Erneuerung der Dienstleistungspakete der BIHK, die ihren Mitgliedern überlassen wurden;
    12. Vollständige Übersicht der Tätigkeit BIHK für noch weitere Benutzung der Informationstechnologien in den Bedingungen der verstärkten Konkurrenz wegen der erhöhnten Bedürfnisse der Firmen von modernen Mitteln und Methoden für die Steuerung der Tätigkeit, einschließlich auch der Außenhandelstätigkeit;
    13. Optimieren der Kriterien für Arbeit des Einheitlichen Systems der BIHK für Verbesserung der Effektivität der Arbeit im System – mit den Mitgliedern, der zentralen Macht und den einheimischen Staats- und Gemeindestrukturen und den Branchenorganisationen. Verbesserung des Gegenaustausches von Information und guten Praktiken.
    14. Mitwirkung den Branchenorganisationen zur Schaffung von ihren regionalen Strukturen;
    15. Erweiterung der Tätigkeit der BIHK hinsichtlich Erhöhung der Informiertheit der Wirtschaftssubjekte für die Bedingungen für Bewerben mit Projekten nach Programmen der EU, einschließlich auch Hilfe bei der Entwicklung von konkreten Projekten;
    16. Fortsetzung der Bemühungen zur Anziehung in BIHK von neuen Mitgliedern – maßgebenden und gut geführten Firmen und juristischen Personen mit Nichtwirtschaftszweck;
    17. Erweiterung der Mitwirkung und der Formen der Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen mit angemessener Übertragung der Akzente auch zu neuen Regionen, die für die perspektivische Entwicklung der bulgarischen Wirtschaft wichtig sind;
    18. Schaffung von Möglichkeiten für Verstärkung der internationalen Kontakte der Mitgliederfirmen durch Organisieren ihrer Teilnahme an internationalen Foren bei uns und im Ausland;
    19. Erweiterung der Teilnahme nach Projekten, die auf die Erreichung von Zielen zugunsten von den Firmen gerichtet sind;
    20. Harmonisieren und wertvolle Benutzung der Möglichkeiten für Erweiterung der Dienstleistungen und der Kapazität der BIHK durch die Teilnahme an den internationalen Organisationen und ähnlichen Kammern im Ausland;
    21. Vervollkommnung der Struktur der BIHK in Richtung noch effektivere und wirksamere Erfüllung ihrer Ziele.